Abrechnungssystem
Unsere Abrechnung erfolgt durch das Wahlarzt (- therapeuten) – System für alle Krankenkassen:
- Wir erhalten unseren Therapieauftrag durch eine Therapieverordnung von Ihrem behandelnden Arzt.
- Die Therapieverordnung muss spätestens nach der ersten therapeutischen Behandlung von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden, um einen Kostenersatz in Anspruch nehmen zu können.
- Nach der letzten Therapiesitzung stellen wir eine Honorarnote, die vom Patienten zu bezahlen ist.
- Um die Honorarnote anteilig rückerstattet zu bekommen, muss die Orginalrechnung, der Einzahlungsnachweis und die Therapieverordnung bei der Kasse eingereicht werden.
- Die Kassen refundieren die therapeutischen Maßnahmen nach den eigenen Behandlungstarifen. In der Regel entsteht dadurch ein Selbstbehalt von ca 30-40% für den Patienten.
- Für Zusatzversicherte oder einer Rehabilitationen im Rahmen einer Unfallversicherung übernimmt die private Zusatzversicherung den Differenzbetrag.
- Eine direkte Verrechnung mit der TGKK ist im Rahmen einer neurologischen Rehabilitationsbehandlung möglich, muss aber von einem Neurologen verordnet und von der Kasse bewilligt werden.